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Ernst von Siemens Musikstiftung schüttet 2020 zusätzliche Fördermittel aus

Die Ernst von Siemens Musikstiftung reagiert auf die Corona-Pandemie und schüttet zusätzliche Fördermittel aus.

Es können Anträge für internationale, innovative Projekte der zeitgenössischen Musik gestellt werden. Es gilt eine außerordentliche Antragsfrist bis 21. Juni 2020. Eingereicht werden können Anträge für Projekte, die einen besonders kreativen Umgang mit der aktuellen Situation und den einhergehenden Beschränkungen erkennen lassen oder solche, die durch die Corona-Pandemie in eine schwierige finanzielle Situation geraten sind. Es können nur Anträge für Projekte, die noch im Jahr 2020 stattfinden oder beginnen, eingereicht werden. Für alle anderen Projekte gilt die reguläre Antragsfrist zum 15. September 2020. Für den Zeitraum der Sonderfrist muss die Bearbeitung dieser Anträge pausieren. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis. Die Anträge zur Septemberfrist für Projekte im Jahr 2021 können ab dem 22. Juni wieder bearbeitet werden.

Es gelten die allgemeinen Bestimmungen der Stiftung zur Antragstellung sowie die regulären Förderbedingungen. Ausnahme hiervon: Bitte reichen Sie Material zu Komponisten ausschließlich digital ein. Hierzu gibt es ein gesondertes Feld im Antragsformular.

Informationen zur Fördertätigkeit der Ernst von Siemens Musikstiftung finden Sie hier.

Nächste Antragsfrist: 01.01.1970 01:00 Uhr (MEZ)

Anträge können ab 01.01.1970 01:00 Uhr (MEZ) eingegeben werden.

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